Polizeigesetz und Waffenverbotszone — Wer darf was?

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Wann: 12. September 2018, 19 Uhr

Wo: Wahlkreis-Kulturbüro, Mariannenstr. 101, Leipzig

„Wer die Frei­heit aufgibt um Sicher­heit zu gewin­nen, der wird am Ende bei­des ver­lieren.“ — Ben­jamin Franklin

Die Zahl der reg­istri­erten Straftat­en in Deutsch­land ist um zehn Prozent im Jahr 2017 ge- sunken und den­noch wurde in nur drei Monat­en das härteste Polizeige­setz seit 1945 durch den bayrischen Land­tag gebracht. Nun möchte auch Sach­sen dem Beispiel fol­gen. Unter dem Vor­wand von Ter­ror­bekämp­fung und Sicher­heit sollen tiefe Ein­griffe in die Grun­drech- te erle­ichtert wer­den. Bish­er durfte die Polizei nur bei Hin­weisen auf eine konkrete Gefahr tätig wer­den, for­t­an schon weit im Vor­feld. Zu dem ist geplant sie mit Hand­granat­en und Maschi­nengewehren mil­itärisch aufzurüsten. Auch der Ein­satz von Fußfes­seln und das Aus- sprechen von Aufen­thalt­sanord­nun­gen gehören zukün­ftig zum Reper­toire der säch­sis­chen Polizei. Im Gegen­satz ist eine drin­gend benötigte Kennze­ich­nungspflicht der Polizist*Innen, um auf Polizeige­walt reagieren zu kön­nen, im neuen Gesetz nicht vorge­se­hen.

Neben der Ver­schär­fung des Polizeige­set­zes soll in Leipzig die erste Waf­fen­ver­bot­szone Sach­sens einge­führt wer­den. Die Referent*Innen wer­den über bei­de The­men informieren und der Frage nachge­hen, wer ab sofort was darf.

Der Ein­tritt ist frei!