Polizeigesetz und Waffenverbotszone — Wer darf was?
Wann: 12. September 2018, 19 Uhr
Wo: Wahlkreis-Kulturbüro, Mariannenstr. 101, Leipzig
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ — Benjamin Franklin
Die Zahl der registrierten Straftaten in Deutschland ist um zehn Prozent im Jahr 2017 ge- sunken und dennoch wurde in nur drei Monaten das härteste Polizeigesetz seit 1945 durch den bayrischen Landtag gebracht. Nun möchte auch Sachsen dem Beispiel folgen. Unter dem Vorwand von Terrorbekämpfung und Sicherheit sollen tiefe Eingriffe in die Grundrech- te erleichtert werden. Bisher durfte die Polizei nur bei Hinweisen auf eine konkrete Gefahr tätig werden, fortan schon weit im Vorfeld. Zu dem ist geplant sie mit Handgranaten und Maschinengewehren militärisch aufzurüsten. Auch der Einsatz von Fußfesseln und das Aus- sprechen von Aufenthaltsanordnungen gehören zukünftig zum Repertoire der sächsischen Polizei. Im Gegensatz ist eine dringend benötigte Kennzeichnungspflicht der Polizist*Innen, um auf Polizeigewalt reagieren zu können, im neuen Gesetz nicht vorgesehen.
Neben der Verschärfung des Polizeigesetzes soll in Leipzig die erste Waffenverbotszone Sachsens eingeführt werden. Die Referent*Innen werden über beide Themen informieren und der Frage nachgehen, wer ab sofort was darf.
Der Eintritt ist frei!