Viele Berufsgruppen seit Wochen ohne Einnahmen – mit befristetem Grundeinkommen beim Lebensunterhalt helfen

Franz Sodann, kul­tur­poli­tis­ch­er Sprech­er der Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag, sagt zum aktuellen Antrag „Künstler*innen und Kul­turschaf­fende vor Armut in der Krise schützen: Grun­deinkom­men für Soloselb­st­ständi­ge und Kleinunternehmer*innen!“ (Druck­sache 7/2685):

„Infolge der notwendi­gen Maß­nah­men gegen die Coro­na-Pan­demie müssen ganze Beruf­s­grup­pen seit Wochen auf sämtliche Ein­nah­men verzicht­en. Viele Men­schen wis­sen bis heute nicht, ab wann sie ihre kün­st­lerische, gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit wieder aufnehmen und ihren Leben­sun­ter­halt selb­st bestre­it­en kön­nen. Das bet­rifft vor allem Soloselb­st­ständi­ge sowie Klei­n­un­ternehmerin­nen und ‑unternehmer, die derzeit nicht arbeit­s­los, aber per­sön­lich weitest­ge­hend einkom­mens­los sind. Etwaige Ein­nah­men müssen sie vor­rangig in den Erhalt ihres Unternehmens steck­en. Betrof­fen sind Kün­st­lerin­nen und Kün­stler, Kul­turschaf­fende, Inhab­erin­nen und Inhab­er von Reise­büros, Gas­tronomin­nen und Gas­tronomen, Dozentin­nen und Dozen­ten, die Betreiberin­nen und Betreiber von Verkauf­sstän­den, Schaustel­lerin­nen und Schausteller und viele weit­ere Selb­st­ständi­ge.

Um diese Men­schen bei der Deck­ung ihrer Leben­shal­tungskosten zu unter­stützen, schla­gen wir vor, auf Antrag ein Grun­deinkom­men in Höhe von 1.180 Euro monatlich aus Lan­desmit­teln zu zahlen. Gewährt wer­den soll es für jeden Monat, in dem die Betrof­fe­nen auf­grund der Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Pan­demie nicht in der Lage waren oder sind, durch Geschäft­stätigkeit ihren Leben­sun­ter­halt zu bestre­it­en.“