Sächsische Justiz effektiv einsetzen — Rundverfügung zu Bagatelldelikten umfassend prüfen!

Zur gegen­wär­tig stat­tfind­en­den Über­prü­fung der „Rund­ver­fü­gung zur ein­heitlichen Strafver­fol­gung­sprax­is sowie zur Strafzumes­sung und zu son­sti­gen Rechts­fol­gen“ durch das Jus­tizmin­is­teri­um erk­lärt Franz Sodann, Mit­glied der Frak­tion DIE LINKE. im Säch­sis­chen Land­tag:

„Von der noch im Feb­ru­ar 2019 durch die dama­li­gen Abge­ord­nete und heuti­gen Jus­tizmin­is­terin Meier an der Rund­ver­fü­gung geäußerte Kri­tik scheint nichts übrig geblieben zu sein. Die gegen­wär­tige Prü­fung der Sinnhaftigkeit der Rund­ver­fü­gung ist zu begrüßen, jedoch ist diese nur auf die im Koali­tionsver­trag benan­nten Ziele beschränkt.

Die tat­säch­liche Umset­zung der Rund­ver­fü­gung und deren Auswirkung auf die Hand­lungs­fähigkeit der Jus­tiz wird unver­ständlicher­weise nicht geprüft. Hierzu ver­fügt die Staat­sregierung offen­sichtlich nicht über valides Daten­ma­te­r­i­al und ist auch nicht bere­it, solch­es zu erheben, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/2823 ergab. Dies ist zu kri­tisieren.

Wir bleiben bei unserem Ansatz, wonach eine wirk­same Krim­i­nalpoli­tik zuallererst immer nach ein­er Staat­san­waltschaft ver­langt, die ihre Ressourcen dort ein­set­zt, wo die schw­er­wiegend­sten Tat­en began­gen wer­den und wo die größten Schä­den entste­hen und nicht zuvorder­st Kle­in­st­de­lik­te zu ver­fol­gen, nach dem Mot­to ‚Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen‘. Die per­son­ell knapp beset­zte säch­sis­che Jus­tiz muss effek­tiv einge­set­zt wer­den.“