Kunst- und Kulturschaffende in Existenznot – „Härtefälle Kultur“ fortführen, Ausfallhonorare zahlen!
Zum ab 22.11.21 geltenden Kultur-Shutdown in Sachsen:
Wieder sind es die Kunst- und Kulturschaffenden, auf deren Rücken das politische und gesellschaftliche Versagen ausgetragen wird. In den letzten eineinhalb Jahren haben tausende Kunst- und Kulturschaffende mit großem Engagement und gefördert durch öffentliche Mittel, ihre Spielstätten und Einrichtungen „corona-tauglich“ gemacht. Dies fand, ebenso wie die seit über einem Jahr geforderten verlässlichen Öffnungsperspektiven, keine Berücksichtigung.
Die Sächsische Regierung hat zum Entstehen der jetzigen Situation maßgeblich beigetragen. Sie ist deshalb in der Pflicht, den Kunst- und Kulturschaffenden in Sachsen, vom Soloselbständigen bis zu kulturellen Zentren, einen Ausgleich der Umsatz- und Einkommenseinbußen zu gewährleisten, um deren Existenz nicht weiter zu gefährden. Hierzu müssen unverzüglich Instrumente, wie z. B. der „Härtefälle Kultur“ fortgeführt, überarbeitet und erweitert werden. Auch die Zahlung von Ausfallhonoraren für Künstlerinnen und Künstler durch den Freistaat muss endlich aufgenommen werden.