Lehrbeauftragte an Kunst- und Musikhochschulen fair vergüten und Verträge auf Augenhöhe aushandeln!

Die Links­frak­tion fordert die Staat­sregierung auf, die Sit­u­a­tion der Lehrbeauf­tragten an den Kun­st- und Musikhochschulen unverzüglich zu verbessern (Druck­sache 7/11252). Faire Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen sollen durch rechtsverbindliche Hon­o­rarverträge beziehungsweise freie Dien­stverträge erre­icht wer­den, die eine Vergü­tung von vor­erst min­destens 75 Euro pro Unter­richtsstunde vorse­hen. Lehrbeauf­tragte sollen so ent­lohnt wer­den wie ver­gle­ich­bare Tar­if­beschäftigte, wobei die Vor- und Nach­bere­itung, der organ­isatorische Aufwand und das Risiko ein­er selb­ständi­gen Tätigkeit abgedeckt wer­den müssen. Die Lehrbeauf­tragten sollen zudem demokratisch an den Hochschulen mitentschei­den dür­fen.

An den Kun­st- und Musikhochschulen wer­den seit mehr als 30 Jahren Lehraufträge vergeben, die keine angemessene Bezahlung oder Lebens­ab­sicherung bieten. Die Lehrbeauf­tragten deck­en einen Großteil der grund­ständi­gen Lehre ab, sie wer­den aber nicht entsprechend bezahlt. Die Lehrbeauf­tragten ver­di­enen gute Arbeits­be­din­gun­gen. Das bedeutet eine Ver­trags­gestal­tung auf Augen­höhe – derzeit leg­en die Hochschulen ein­seit­ig fest, was sie zahlen, und für die Lehrbeauf­tragten gilt dann ‚Friss oder stirb‘. Wir fordern eine faire Vergü­tung, welche auch die nicht sicht­bare Arbeit berück­sichtigt. Für Dauer­auf­gaben in der Lehre müssen Dauer­stellen geschaf­fen wer­den!

Bish­er bemisst sich eine ‚angemessene Vergü­tung‘ danach, wie viel Geld die jew­eilige Hochschule zur Ver­fü­gung hat. Wir wollen die Vergü­tung der Lehrbeauf­tragten endlich geset­zlich regeln und sie an das Tar­ifrecht binden. Als angemessen gilt grund­sät­zlich das Lohnäquiv­a­lent eines ver­gle­ich­baren Tar­if­beschäftigten, die an den Hochschulen in der Ent­gelt­gruppe E 13 beschäftigt sind. Dabei ist das Dreifache der Dauer ein­er Lehrver­anstal­tung als Arbeit­szeit für Vor- und Nach­bere­itung, die Erstel­lung von Lehr­ma­te­ri­alien sowie Organ­i­sa­tion und Koor­di­na­tion zu ver­an­schla­gen.

An den Musikhochschulen wird bish­er nur die gehal­tene Unter­richt­sein­heit vergütet. Von den Lehrbeauf­tragten dort sind aber nur 15 Prozent an einem Orch­ester angestellt, der größte Teil ist freis­chaf­fend und dementsprechend schlecht abgesichert. Da immer mehr Planstellen in Orch­estern und The­atern gestrichen wer­den und ander­er­seits immer mehr Men­schen Lehramt für Musik oder die Stu­di­engänge Jazz/Rock/Pop, neue Musik oder Kom­po­si­tion absolvieren, erwartet die aller­meis­ten Alum­ni eben­falls eine freis­chaf­fende Tätigkeit auf der Bühne oder in der Lehre. Diese Per­spek­tive kön­nen und müssen die Lehren­den an den Musikhochschulen ver­mit­teln.

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