Corona-Hilfen nicht zurückfordern, wenn kleine Unternehmen dadurch kaputtgehen!
Zum Antrag der Linksfraktion „Existenzgefährdende Folgen von Inflation und Energiepreiskrise für kleine Unternehmen und Soloselbständige abwenden: Verzicht auf Rückforderung und Rückzahlung von Corona-Soforthilfen jetzt!“ (Drucksache 7/13381) erklären der wirtschaftspolitische Sprecher Nico Brünler und Franz Sodann, Sprecher für Kulturpolitik:
Wir schlagen der Staatsregierung nur selten vor, sich den Freistaat Bayern zum Vorbild zu nehmen. Hier ist das aber nötig: Die dortige Staatsregierung verzichtet darauf, von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen Corona-Soforthilfen selbst dann zurückzufordern, wenn das deren wirtschaftliche Existenz gefährdet. Mit dieser Maßnahme kann Sachsen ein klares Signal setzen, dass nicht nur die ‚Lufthansas‘ und ‚Volkswagens‘ ökonomisch schützenswert sind.
Die Sächsische Aufbaubank hat viele Bundes- und Landesprogramme ausgezahlt, Abrechnungen und Prüfverfahren laufen noch. Natürlich muss der Missbrauch der Hilfen verhindert und die Rechtsmäßigkeit geprüft werden. Uns geht es um die vielen Härtefälle und existenzbedrohende Situationen: Es geht um den Tontechniker, der sein Equipment verkaufen muss, um die Hilfen zurückzuzahlen – seine Existenzgrundlage ist futsch. Es geht uns um den Musiker, der über 5.000 Euro an die SAB zurückzahlen soll – bei einem Jahresumsatz von 15.000 Euro lebt er unter der Armutsgrenze. Es geht auch um die alleinerziehende Sängerin mit drei Kindern, die schon die Energiepreise nicht mehr bezahlen kann und jetzt ins Bürgergeld abrutscht.
Kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige tragen signifikant zum Wohlstand bei, haben aber viel weniger Ressourcen als größere Unternehmen. In der Pandemie-Zeit haben sie einen besonders hohen Preis gezahlt, da ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht war und es zum Teil noch ist. Insbesondere die Kulturschaffenden waren monatelang ohne Einkünfte, ohne Rücklagen, ohne Perspektiven! Viele Rückforderungen treffen sie unvorbereitet und oft in einer Höhe, die sie finanziell überfordert. Schon die Preissteigerungen müssen sie alleine abfedern, für sie gibt es keine Tariferhöhungen und in den Genuss der Energiehilfen kommen sie auch nicht. Bei kleinen Unternehmen wurden weder Personalkosten noch anfänglich ein Unternehmerlohn bei den Corona-Hilfen berücksichtigt. Viele Inhaberinnen und Inhaber haben ihre Altersvorsorge liquidiert, um Mitarbeitende und ihren Betrieb zu erhalten. Aus diesem Grund ist es notwendig, auch eine Regelung zur Altersvorsorge aufzunehmen.
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